
Verhaltensvereinbarung & Digitale Hausordnung
Verhaltensvereinbarung
Das Schulhaus ist von 7:45 bis 8:00 geöffnet. Die Schülerinnen und Schüler betreten das Gebäude über den Haupteingang und begeben sich in die Garderobe. Es besteht die Pflicht, Hausschuhe mit nicht abfärbender Sohle zu tragen.
Zuspätkommende Schülerinnen und Schüler läuten an und melden sich im Sekretariat bzw. in der Direktion.
Während der Unterrichtszeit ist das Schulgebäude versperrt. Schulfremde Personen (Eltern, Firmenvertreter, …) läuten an und melden sich im Sekretariat bzw. in der Direktion.
Erziehungsberechtige haben keinen Zutritt zu Klassenzimmern. Personen, die Arbeiten im Haus verrichten, werden vom Schulwart begleitet. Personen, die Vorträge, Workshops etc. in einer Klasse halten, werden von einer Lehrperson begleitet.
Im Krankheitsfall verständigen die Eltern bis spätestens 7:45 die Schule über die Plattform SchoolFox. Eine anzeigenpflichtige Erkrankung muss in jedem Fall der Schule gemeldet werden.
Es liegt in der Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler, versäumten Unterrichtsstoff zu erfragen und diesen selbstständig nachzuholen.
Arbeitsmaterialien (Hefte, Bücher, Mappen, Schreibzeug, Klebstoff etc.) sind täglich mitzubringen. Dazu zählen auch zu Hause vollständig aufgeladene Tabletts/Laptops und funktionstüchtige Kopfhörer.
Zur sicheren Aufbewahrung von Wertgegenständen (Handy, Smartwatch, Geld, Schmuck etc.) steht allen Schülerinnen und Schülern ein versperrbarer Safe zur Verfügung. Die Schule übernimmt diesbezüglich keine Haftung. Bei Verlust des Safeschlüssels ist ein Betrag von 20€ zu bezahlen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mobiltelefone ausgeschaltet oder im Flugmodus im Safe verwahrt werden müssen. Bei Verstößen gegen diese Regelung wird das Handy abgenommen und erst nach einem klärenden Gespräch nach Unterrichtsschluss wieder ausgehändigt.
Während des Unterrichts und bei Schulveranstaltungen ist angemessene Kleidung zu tragen (z.B.: keine zu kurzen Hosen/Röcke, bauchfreie T-Shirts, Shirts mit Spaghettiträgern, Kappen). Das Tragen von Jogginghosen ist unerwünscht.
Ein respektvoller und höflicher Umgangston wird als selbstverständlich erachtet. Jegliche Form von verbaler oder körperlicher Gewalt (z.B.: Mobbing) wird sanktioniert. Zur Konfliktlösung stehen Schulsozialarbeit, Beratungslehrerin und die schulinterne Schülerberaterin zur Verfügung.
Die den Unterricht störenden Schülerinnen und Schüler müssen ihre Arbeitsaufträge außerhalb des Klassenverbandes erledigen. Bei häufigen Verstößen finden klärende Gespräche zwischen Erziehungsberechtigen und Lehrpersonen - in weiterer Folge - in der Direktion statt.
Die Pausen werden auf dem Schulgelände verbracht. Spätestens bei Unterrichtsbeginn befinden sich die Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer.
Es besteht für alle Schülerinnen und Schüler Mitwirkungspflicht:
Die Schule ist sauber zu halten. Das gilt vor allem für die WC-Anlagen.
Reparaturkosten nach mutwilligen Beschädigungen oder Zerstörungen sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen.
Im gesamten Schulbereich sowie bei allen Schulveranstaltungen besteht Kaugummi-Verbot.
Zum Schutz der Gesundheit unserer Schülerinnen und Schülern ist der Konsum von Energy-Drinks und zuckerhaltigen Getränken (wie Eistee und Cola) nicht erlaubt.
Das Mitnehmen von gefährlichen Gegenständen (Feuerzeuge, Laserpointer, Messer etc.) ist streng verboten.
Gemäß den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ist der Genuss von Zigaretten, E-Zigaretten, Snus und Alkohol im gesamten Schulbereich untersagt.
Zu Beginn des Schuljahres findet in jeder Klasse eine Sicherheitsbelehrung bezüglich unterschiedlicher Katastrophenfälle statt. Mindestens einmal pro Schuljahr wird eine Feueralarmprobe durchgeführt.
Digitale Hausordnung
All unser Handeln beruht auf einem respektvollen Miteinander und gegenseitiger Wertschätzung - online wie offline.
Im Online-Bereich bedeutet dies:
Ich möchte lernen, mein Tablet oder meinen Laptop als Arbeitsgerät zu verwenden und behandle es respektvoll. Ich verwende mein Arbeitsgerät (Tablet, Laptop) erst, wenn es im Unterricht benötigt wird, oder wenn ich von meinen Lehrer*innen dazu aufgefordert werde. Ansonsten befindet es sich ausgeschaltet in meiner Schultasche oder im Spind.
Ich verhalte mich fair und respektvoll gegenüber meinen Mitschüler*innen, Lehrern und Eltern, indem ich keine Bilder oder private Informationen und Unwahrheiten über sie im
Internet verbreite und sie nur zu angemessenen Zeiten kontaktiere.
Ich poste keine privaten Informationen über mich (Adresse, Telefonnummer) und meine Familie und gebe mein Passwort NIEMANDEM weiter. Ich halte mich von gefährlichen Inhalten (Bilder, Videos, Gruppen in sozialen Medien) fern, teile sie nicht und informiere meine Eltern bzw. meine Lehrer*innen, falls ich solche Nachrichten erhalte. Gemeint sind Bilder oder Videos mit Darstellungen von gewalttätigen, sexuellen, rassistischen oder verschwörerischen Inhalten.
Ich verletze keine Urheberrechte, und es ist mir verboten, Programme, Spiele, Apps, Musik oder Videos ohne Erlaubnis über das Schulnetzwerk herunterzuladen. Wenn ich für ein Referat Informationen aus dem Internet beziehe, muss ich diese Passagen kennzeichnen und die Quelle meiner Information angeben.
Der Virenschutz auf eigenen Laptops, Tablets usw., die in das Schulnetz eingebunden sind, muss regelmäßig aktualisiert werden. Außerdem sollte darauf geachtet werden, regelmäßige Systemupdates durchzuführen.
Ich darf das auf meinem Tablet/ Laptop installierte MDM (Mobile Device Management) nicht eigenständig entfernen.
Bei Verstößen gegen unsere digitale Hausordnung, bin ich verpflichtet, eine Nachschulung am Nachmittag zu machen.
Verhaltensnote
(§ 18 LBVO, §21 SCHUG, § 43 SCHUG)
SCHUG § 43 (1): Die Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule an der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule (§ 2 des SCHOG) mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit (§ 17) zu fördern. Sie haben den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderli-chen Unterrichtsmittel mitzubringen und die Schul- bzw. Hausordnung einzuhalten.
Eine Beurteilung des Verhaltens in der Schule hat in der Schulnachricht und im Jahreszeugnis in den allgemeinbildenden Pflichtschulen
- nur in der 5. bis 7. Schulstufe
- durch Beschluss der Klassenkonferenz auf Antrag des Klassenvorstandes
- in den Beurteilungsstufen „Sehr zufriedenstellend“, „Zufriedenstellend“, „Wenig zufriedenstellend“, „Nicht zufriedenstellend“
zu erfolgen.
Ausnahme
Der Schüler/die Schülerin verlässt zufolge der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht die Schule.
Die Verhaltensnote
- beurteilt das persönliche Verhalten und die Einordnung des Schülers/der Schülerin in die Klassengemeinschaft gemäß den Anforderungen der Schulordnung
- die zu beurteilenden Schülerpflichten gemäß § 43 des Schulunterrichtsgesetzes
- und dient auch der Selbstkontrolle und Selbstkritik des Schülers/der Schülerin.
- Sehr zufriedenstellend ist die Norm, die darunterliegenden Beurteilungsstufen stellen Abweichungen dar. Unter Beachtung der LBVO § 18, Abs. 3 ist das Alter zu berücksichtigen. Je älter der Schüler/die Schülerin ist, desto eher kann man entsprechendes Verhalten erwarten.
Die Wiedergutmachung besteht aus folgenden Aspekten:
- Einsicht in das Fehlverhalten
- Entschuldigung, Handlungen / Worte des Ausgleichs als Geste, das begangene Unrecht wieder gut machen zu wollen.
- Wahrnehmbares Bemühen, das negative Verhalten nicht zu wiederholen.
Angemessene Wiedergutmachung ist als Bemühen des Schülers / der Schülerin zu werten und damit in die Beurteilung des Verhaltens einzubeziehen. Und wie bei allen anderen schulischen Lernangeboten ist auch das soziale Lernen als ein Prozess zu sehen, der pädagogische Begleitung und Unterstützung braucht.
Sehr zufriedenstellend
Es ist die Norm, die darunterliegenden Beurteilungsstufen stellen Abweichungen dar!
- Die Pflichten werden angemessen erfüllt
- Einordnung in die Klassengemeinschaft mit Hilfsbereitschaft, Höflichkeit und Verständnis
- Förderung der Unterrichtsarbeit durch Mitarbeit
- regelmäßiges und pünktliches Erscheinen
- Unterrichtsmaterialien und Hausübungen sind vorhanden
- Schul- und Hausordnung werden eingehalten
- angemessene Lautstärke im Unterricht
- Verlässlichkeit z. B. in Bezug auf Unterschriften usw.
- Wenn Fehlverhalten vorkommt, zeigt der Schüler/die Schülerin Einsicht und leistet Wiedergutmachung
Zufriedenstellend
- Pflichten werden meist erfüllt
- Kleinere Mängel im Sozialverhalten kommen manchmal vor, wie:
- Vereinzelte Verstöße gegen Verhaltensvereinbarungen, Hausordnung
- Nichtbefolgen von Anordnungen der Lehrer
- Stören des Unterrichts durch Schwätzen, Herausrufen, etc
- Gelegentliches Zuspätkommen in den Unterricht
- Häufiges Vergessen von Unterrichtsmitteln, Unterschriften, etc
- Verwendung von abfälligen und unflätigen Ausdrücken
- Lügen
- leichtes Beschmieren und Beschmutzen von Schuleigentum
- Mängel an Höflichkeit, Respekt und Umgang miteinander
- Ausländerfeindliche oder sexistische Äußerungen
- Verstecken oder Wegnehmen von Eigentum der Mitschüler/innen
- zeigt Einsicht beim Besprechen des Fehlverhaltens
Wenig zufriedenstellend
- Häufiger Verstoß gegen einen oder mehrere der zuvor angeführten Punkte
- Gröbere Mängel im Sozialverhalten kommen vor, wie z. B.:
- Wiederholte Beleidigungen, Beschimpfungen und Kraftausdrücke gegenüber Mitschüler/innen und Erwachsenen
- Fälschen von Unterschriften
- Schwänzen des Unterrichts
- Zerstören und Beschädigen von fremdem Eigentum
- Körperliche Übergriffe, Raufereien
- Häufiges Widersprechen gegen Anordnungen
- Mobbing
- Lügen und Verleumden
- Wiederholtes Handyvergehen
- Ist bei Ermahnungen uneinsichtig bzw. verweigert Wiedergutmachungen
Nicht zufriedenstellend
- Mehrmalige Verstöße gegen Punkte für „wenig zufriedenstellend“
- Schwere Vergehen – Strafrechtlich relevante Verhaltensweisen:
- Alkohol- und/oder Drogenkonsum
- Gefährliche Drohungen oder Nötigung gegenüber Mitschülern oder Lehrern
- Gewaltanwendung gegenüber anderen Personen
- Gefährdung der Sittlichkeit
- Diebstahl
- Mobbing (physische oder psychische Verletzung(en) auf längere Zeit
- Mitnahme von Waffen in den Unterricht
- Verweigert Wiedergutmachungen
Vorgangsweise bei der Festsetzung von Verhaltensnoten
- Lehrer/Lehrerinnen, die einen Schüler/eine Schülerin unterrichten, bringen ihren Notenvorschlag ein; nur diese sind im Rahmen der Klassenkonferenz auch stimmberechtigt.
- Andere Lehrer/Lehrerinnen (Gangaufsicht, Schulveranstaltung, ...) bringen ihren Vorschlag über den Klassenvorstand ein.
- Klassenkonferenzbeschluss: Bei Klassenkonferenzen gilt der Mehrheitsbeschluss, nachdem die Begründungen und Anträge der einzelnen Lehrer/Lehrerinnen zu Gehör gebracht wurden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Klassenvorstand.
- Wenig zufriedenstellend und Nicht zufriedenstellend muss eine Frühwarnung im Verhalten vorausgehen und werden nach Diskussion zudem mit Begründung protokolliert.